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   LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2003 - L 1 KR 110/02   

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https://dejure.org/2003,23199
LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2003 - L 1 KR 110/02 (https://dejure.org/2003,23199)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2003 - L 1 KR 110/02 (https://dejure.org/2003,23199)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - L 1 KR 110/02 (https://dejure.org/2003,23199)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2003 - L 1 KR 110/02
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächlich Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.02.2003 - L 1 KR 41/02
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2003 - L 1 KR 110/02
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im Wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und über Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die regelmäßig durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 2003 - L 1 KR 41/02 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.10.2005 - L 5 KR 101/04

    Möglichkeit der Zusammenrechnung geringfügig entlohnter und kurzfristiger

    Eingliederung in den Betrieb ist die Unterordnung unter das vor allem Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassende Weisungsrecht des Arbeitgebers (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2003, L 1 KR 110/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 5 KR 1991/10
    Die Mitunterzeichnung von Darlehensverträgen und die Übernahme von Bürgschaften für Darlehen des Beigeladenen Nr. 4 (zuletzt im Gesamtvolumen von 500.000 EUR) seien für Arbeitnehmer zwar untypisch, freilich nicht ausgeschlossen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2003, - L 1 KR 110/02 -).
  • SG Bayreuth, 18.10.2006 - S 6 KR 221/05

    Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des

    Der Umstand, dass die Klägerin Darlehensverträge mit unterzeichnet sowie Bürgschaften mit übernommen hat, ist zwar arbeitnehmeruntypisch, doch ist nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 16.12.2003, Az.: L 1 KR 110/02, veröffentlicht in Juris) die Gewährung eines Darlehens vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber nicht ausgeschlossen.
  • SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 2199/03

    Sozialversicherungspflicht bei einem Ehegattenbeschäftigungsverhältnis (hier

    Andererseits ist auch die Gewährung eines Darlehens von einem Arbeitnehmer an einen Arbeitgeber grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 16.12.2003, L 1 KR 110/02).
  • SG Würzburg, 02.12.2008 - S 6 KR 782/06

    Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Abgrenzung eines

    Andererseits ist auch die Gewährung eines Darlehens von einem Arbeitnehmer an einen Arbeitgeber grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 16.12.2003, L 1 KR 110/02), wobei vorliegend besonders zu berücksichtigen ist, dass die Klägerin lediglich eine Zweckerklärung für eine Grundschuld vorgelegt hat, die vom 21. Januar 2004 datiert.
  • SG Lübeck, 28.02.2008 - S 3 KR 531/06

    Sozialversicherungspflicht bzw-freiheit - Geschäftsführer einer GmbH - abhängige

    Zwar kann das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt sein, vollständig entfallen darf es jedoch nicht (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.12.2003, L 1 KR 110/02).
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